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Schwerpunkte

Meine wesentliche Aufgabe ist die Prozessführung vor allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs. Damit ist das gesamte Spektrum des Zivil- und Wirtschaftsrechts mein Betätigungsfeld als Revisionsanwalt.

Meine intensive Befassung mit sämtlichen Aspekten des Bank- und Kapitalmarktrechts begann schon im Studium und setzte sich dann durch meine Promotion, durch meine Tätigkeit als Syndikusanwalt in einer renommierten Privatbank sowie durch jahrzehntelange instanzanwaltliche Berufsausübung fort. Im Hinblick auf diese Schwerpunktsetzung erwarb ich im Jahr 2008 schon kurz nach deren Einführung die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieses Rechtsgebiet bildet daher einen Schwerpunkt meines anwaltlichen Wirkens auch bei dem Bundesgerichtshof, vor dem ich häufig für Anleger und Verbraucher auftrete.

Daneben steht das Medizinrecht, insbesondere das Arzthaftungsrecht, im Mittelpunkt meines revisionsanwaltlichen Interesses. Gerade auch in diesem Rechtsgebiet unterscheidet sich die dritte Instanz grundlegend von den Tatsacheninstanzen. Denn dort steht zunächst der Streit um den tatsächlichen Ablauf und um die fachliche Bewertung der Behandlung im oft alleinigen Mittelpunkt des Interesses der Verfahrensbeteiligten. Hat ein Verfahren aber den Bundesgerichtshof erreicht, ist diese Art der Aufarbeitung des Falls zunächst an ihr Ende gelangt. Für einen Erfolg in dritter Instanz oft entscheidend ist demgegenüber eine geradezu akribische Auseinandersetzung mit der Verfahrensweise, die die vorbefassten Gerichte bei der Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts an den Tag gelegt haben. Ich verfolge sorgfältig die gerade auf diesem Gebiet sehr ausdifferenzierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und setze meine revisionsanwaltliche Expertise insbesondere für Patientinnen und Patienten ein.

Vor allem im Arzthaftungsrecht kommt meinen Mandantinnen und Mandanten eine Besonderheit meiner Kanzlei zu Gute: Mein Sohn Jesco Hartung ist nach Studium an der Charité - Universitätsmedizin Berlin Arzt in Berlin.  Zugleich ist er Absolvent des Ersten Juristischen Staatsexamens (hierfür ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin). Er bringt seine ärztliche Expertise in die oben geschilderte akribische Aufbereitung medizinrechtlicher Fälle ein, so dass in meiner Kanzlei ein revisionsanwaltlich-ärztliches Vier-Augen-Prinzip gilt. Auf Seiten der Behandler und ihrer Haftpflichtversicherer ist die intensive Einbeziehung von Ärzten in die Fallbearbeitung seit jeher üblich. Durch das geschilderte Vier-Augen-Prinzip kann ich, wann immer ich für die Patientenseite tätig bin, daher einen wichtigen Beitrag zur Waffengleichheit leisten. 

Schwerpunkte meines revisionsanwaltlichen Interesses sind:

  • Arzthaftungsrecht
  • Bankrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz inkl. Patentrecht
  • Haftungsrecht der freien Berufe inkl. Anwaltshaftung
  • Handelsvertreterrecht
  • Immobilienrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalmarktrecht inkl. Recht der Derivate
  • Kartellrecht
  • Kaufrecht
  • Maklerrecht
  • Medizinrecht
  • Versicherungsrecht

Darüber hinaus kann ich vor den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe, dem Bundesverfassungsgericht sowie vor den internationalen und gemeinsamen zwischenstaatlichen Gerichten auftreten, insbesondere vor den europäischen Gerichten. Auf Wunsch begleite ich komplexe zivilprozessuale Verfahren mit Blick auf ein späteres Revisionsverfahren beratend bereits in den Tatsacheninstanzen. Gerne nehme ich auch schiedsrichterliche und rechtsgutachterliche Aufgaben wahr und bin als Testamentsvollstrecker tätig.