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Zur Person

Bis zu meiner Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof im Jahr 2014 war ich für mehr als zwei Jahrzehnte mit zivilrechtlichem Fokus als Partner einer mittelständischen Sozietät eigenverantwortlich anwaltlich tätig. Die hierbei gewonnene prozessuale Erfahrung in den Tatsacheninstanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit setze ich leidenschaftlich zum Nutzen meiner Mandanten bei der Bearbeitung der mir übertragenen revisionsrechtlichen Fälle ein. Hilfreich ist außerdem, dass ich als langjähriger Richter in der Anwaltsgerichtsbarkeit auch die andere Seite rechtsförmlicher Verfahren aus eigener Anschauung kennengelernt habe.

Als früherer selbständiger Instanzanwalt, siehe Vita, bin ich mit der Arbeitsweise der Anwaltskollegen in den Vorinstanzen und den Sorgen und Nöten ihrer Auftraggeber, seien diese Privatpersonen oder Unternehmen, bestens vertraut. Ich strebe eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Instanzkollegen an und nehme dabei nach Kräften auf diese mir bekannten Besonderheiten Rücksicht.

Nach meinem Verständnis gehört dazu auch eine nüchterne Einschätzung der Erfolgsaussichten der bei dem Bundesgerichtshof einzulegenden Rechtsmittel. Gerade im Bereich der Nichtzulassungsbeschwerden, die den Schwerpunkt der revisionsanwaltlichen Tätigkeit ausmachen und statistisch eine eher niedrige Erfolgsquote aufweisen, stimmen manchmal die Erwartungen der Auftraggeber nicht mit der revisionsrechtlichen Realität überein. Dies im Vorfeld deutlich mitzuteilen, sehe ich im Mandanteninteresse als wichtige Aufgabe an. Das ändert nichts daran, dass ich bei der Durchführung eines Rechtsmittels alles daran setzen werde, dieses zum Erfolg zu führen.